2020-05-13 Corona – vierte Notbekanntmachung des BayStMGP

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt am 5. Mai 2020 die   Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt, die u.a. die Lockerung des Veranstaltungs- und Versammlungsverbotes beinhaltet. Sie gilt vom 11. bis zum 17. Mai 2020.

Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lesen.

zur Website “Rechtsgrundlagen” des Bayerischen Gesundheitsministeriums https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ (externer Link).