2020-09-16 – Planung von zukünftigen Vereinsveranstaltungen

Die meisten Vereine und Verbände haben ihre für 2020 geplanten Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Jetzt stehen viele vor der Frage, wie sie mit der Planung künftiger Veranstaltungen, auch für 2021, umgehen sollen. Gemäß der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten bis auf Weiteres das allgemeine Abstandsgebot, die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und ein generelles Veranstaltungsverbot, das jedoch bestimmte Ausnahmen zulässt. Für die Vereine bedeutet dies, dass nach wie vor für üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen innen und bis zu 200 Personen im Außenbereich möglich sind.

Aus heutiger Sicht wird die Planung von Veranstaltungen für das kommende Jahr deshalb nur unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutz- und Hygienevorschriften möglich sein. Planen Sie als Verein daher Ihre Veranstaltungen in jedem Fall so, dass die Teilnehmerzahl innerhalb der von Ihnen ausgewählten Räumlichkeit so ist, dass der geforderte Mindestabstand von 1,5 m in jedem Fall eingehalten werden kann. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, die Kontaktdaten der auf Ihrer Veranstaltung anwesenden Personen aufzunehmen, z. B. durch Voranmeldung oder Registrierung zu Beginn der Veranstaltung. Als Veranstalter sind Sie verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Hier finden Sie die „Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts für Veranstaltungen“ . Im Vorfeld einer von Ihnen organisierten Veranstaltung kann es hilfreich sein, die Teilnehmer vorab über geltende Hygieneregeln zu informieren (MS-Word-Datei zum Anpassen). Damit zeigen Sie sich als Veranstalter in jedem Fall verantwortlich gegenüber Ihren Teilnehmern.

Findet eine Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb statt, ist das Hygienekonzept des gastronomischen Betriebs einschlägig, vom Veranstalter muss dann kein eigenes Konzept erstellt werden.

Da sich das Infektionsgeschehen auf lokaler Ebene rasch ändern kann, ist es für Sie als Veranstalter unabdingbar, sich bis kurz vor Beginn der Veranstaltung über möglicherweise geltende Beschränkungen innerhalb Ihres Landkreises/Ihrer Kommune bei der Gesundheitsbehörde zu informieren und die Veranstaltung wenn nötig kurzfristig abzusagen.