2020-09-23 – Aktuelle Pandemie-Lage: Bayerisches Kabinett beschließt potenzielle Regelmaßnahmen auch für Vereine

Insbesondere durch Reiserückkehrer und durch nachlassende Achtsamkeit hat sich das Infektionsgeschehen im Vergleich zum Frühsommer wieder erhöht. Deshalb sollen laut Kabinettssitzung vom 22. September 2020 die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden insbesondere bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 zügig und entschlossen mit verschärften, aber passgenauen Maßnahmen reagieren.

Der Ministerrat hält u. a. insbesondere folgende Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für geeignet:

  • Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf v. a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen – dies gilt z. B. auch für Pflanz- und Pflegearbeiten von Gartenbauvereinen auf öffentlich zugänglichen Grünflächen.
  • Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf v. a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen – dies ist z. B. zu berücksichtigen bei Vorstandssitzungen.
  • Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen … auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel – dies trifft auch auf Vereinsveranstaltungen zu.
  • Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen.

Die örtliche Gesundheitsbehörde wird dabei entsprechend der örtlichen Gegebenheiten jeweils situationsbedingt angepasst handeln.
Weiterhin hilft die sogenannte AHA-Formel: Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken dämmen die Infektionsgefahr ein. Daneben kommt dem infektionsschutzgerechten Lüften gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Aus AHA wird deshalb AHA-L.