Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVMG)“ läuft Ende August 2022 aus. Damit gelten die Sonderregelungen für Vereine zur Amtszeit des Vorstands, zur Beschlussfassung in Online-Versammlungen und Umlaufverfahren etc. nur noch bis 31. August. Verschobene Mitgliederversammlungen müssen bis zum 31.08. stattgefunden haben.
https://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2020/03/LV-Logo_Cyan-e1588163647615.jpg200200Adminhttps://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2015/06/gbv-logo-schwarz.pngAdmin2022-06-01 11:12:072022-06-01 11:12:072022-06-01 Erinnerung – Sonderregelung im Vereinsrecht läuft aus
Die bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz sind am 2. April 2022 ausgelaufen. Seit dem 3. April gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, laut der es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen gibt. Damit können Vereinsveranstaltungen ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden. Jedoch wird im Rahmen der 16. BayIfSMV weiterhin empfohlen, den Mindestabstand zu wahren, in geschlossenen Räumen […]
Hinsichtlich der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat der bayerische Ministerrat beschlossen, dass Bayern von den Corona-Übergangsregelungen bis 2. April 2022 Gebrauch macht. Das heißt, dass u. a. die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht und die bisherigen 2G-Regelungen bzgl. Vereinsveranstaltungen bestehen bleiben, aber die Kapazitäts- und Personenobergrenzen (bisher maximal 75 % der Kapazität) entfallen.
https://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2020/03/LV-Logo_Cyan-e1588163647615.jpg200200Torsten Dekkerhttps://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2015/06/gbv-logo-schwarz.pngTorsten Dekker2022-03-21 11:01:342022-03-21 11:01:592022-03-21 Wegfall der Kapazitäts- und Personenobergrenzen
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Inkrafttreten am 04.03.2022 u. a. in folgenden Punkten angepasst: Obwohl für Angebote der Gastronomie statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel gilt und auch reine Schankwirtschaften unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen wieder öffnen dürfen, ist jedoch der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten […]
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten am 17.02.2022 u. a. in folgenden Punkten angepasst: Aus 2G plus wird generell 2G. Das bedeutet, dass der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten geimpften oder genesenen Personen möglich ist, ohne dass diese zusätzlich negativ getestet (oder […]
2022-06-01 Erinnerung – Sonderregelung im Vereinsrecht läuft aus
/in Corona /von AdminDas „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVMG)“ läuft Ende August 2022 aus. Damit gelten die Sonderregelungen für Vereine zur Amtszeit des Vorstands, zur Beschlussfassung in Online-Versammlungen und Umlaufverfahren etc. nur noch bis 31. August. Verschobene Mitgliederversammlungen müssen bis zum 31.08. stattgefunden haben.
2022-04-04 Auslaufen der Corona-Infektionsschutzregeln
/in Corona /von AdminDie bisher bestehenden Regelungen zum Infektionsschutz sind am 2. April 2022 ausgelaufen. Seit dem 3. April gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, laut der es grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen gibt. Damit können Vereinsveranstaltungen ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden. Jedoch wird im Rahmen der 16. BayIfSMV weiterhin empfohlen, den Mindestabstand zu wahren, in geschlossenen Räumen […]
2022-03-21 Wegfall der Kapazitäts- und Personenobergrenzen
/in Corona /von Torsten DekkerHinsichtlich der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat der bayerische Ministerrat beschlossen, dass Bayern von den Corona-Übergangsregelungen bis 2. April 2022 Gebrauch macht. Das heißt, dass u. a. die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht und die bisherigen 2G-Regelungen bzgl. Vereinsveranstaltungen bestehen bleiben, aber die Kapazitäts- und Personenobergrenzen (bisher maximal 75 % der Kapazität) entfallen.
2022-03-04 Trotz Lockerungen weiterhin 2G
/in Corona /von Torsten DekkerDie 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Inkrafttreten am 04.03.2022 u. a. in folgenden Punkten angepasst: Obwohl für Angebote der Gastronomie statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel gilt und auch reine Schankwirtschaften unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen wieder öffnen dürfen, ist jedoch der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten […]
2022-02-17 2G statt 2G plus bei Vereinsveranstaltungen
/in Corona /von Torsten DekkerDie 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten am 17.02.2022 u. a. in folgenden Punkten angepasst: Aus 2G plus wird generell 2G. Das bedeutet, dass der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten geimpften oder genesenen Personen möglich ist, ohne dass diese zusätzlich negativ getestet (oder […]