Ein Grundstückseigentümer kann grundsätzlich mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren. Im konkreten Fall jedoch wird er in der Benutzung vielfach durch die geltenden Nachbarrechtsregelungen der Bundesländer eingeschränkt. Die Grundlage dafür bilden die unten angeführten Paragraphen des BGB sowie die Artikel 43 bis 54 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (AG BGB). Nachbarschaftliche Auseinandersetzungen sind oft nicht auf den bösen Willen der Beteiligten, sondern auf die Unkenntnis der entsprechenden gesetzlichen Richtlinien zurückzuführen. Deshalb werden im Folgenden einige wichtige Regelungen allgemein vorgestellt. Ein Grundsatz sollte dabei aber immer beachtet werden: Eine gütliche Aussprache zwischen Nachbarn hilft Missverständnisse zu klären, bewahrt vor mancher Streitigkeit, spart Geld und schafft Freundschaft.
Inhalt
Grenzen
Grenzabstand von Pflanzen
Verjährungsfrist bei Grenzabstandsverletzungen
Einwirkungen von einem anderen Grundstück
Auswahl häufig vorkommender Einwirkungen
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