2020-04-16 Corona – neue Notbekanntmachung des BayStMGP

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt am 16. April 2020 die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt, die u.a. die Lockerung des Veranstaltungs- und Versammlungsverbotes beinhaltet. Sie gilt vom 20. April bis zum 3. Mai 2020.

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