2020-05-28 – Pflegearbeiten auf Vereinsanlagen von Gartenbauvereinen

Ehrenamtliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege von Vereinsanlagen sind möglich. Nach Auskunft der Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung werden Vereinsanlagen von Gartenbauvereinen (z.B. Vereinslehrgärten) in diesem Fall Sportanlagen gleichgesetzt. Zu beachten ist, dass die allgemeine Kontaktbeschränkung und das allgemeine Abstandsgebot dabei eingehalten werden müssen. Arbeiten auf Vereinsflächen und im Vereinsgebäude dürfen – wenn an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird – innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands stattfinden. Der Abstand muss – soweit möglich – eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nicht durchmischt werden.

Sollten Sie eine private Fahrgemeinschaft bilden bzw. eine Mitfahrgelegenheiten wahrnehmen, um zu Ihrem Arbeitseinsatz zu gelangen, beachten Sie bitte: Private Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren. Tagesaktuelle Informationen des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration erhalten Sie unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.