2020-06-08 – Vereinsaktivitäten – Kinder- und Jugendarbeit, Naturführungen

Trotz zunehmender Erleichterungen ist nach Auskunft der Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung Kinder- und Jugendarbeit in den Obst- und Gartenbauvereinen nur unter Einhaltung und Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkung möglich: Bundesweit wurden mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 26. Mai 2020 die Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni verlängert. In Bayern sehen die Beschränkungen bis auf Weiteres vor, dass der Aufenthalt mehrerer Personen (…) so zu gestalten ist, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst. Das bedeutet, dass Kinder- und Jugendarbeit in den Gartenbauvereinen bis auf Weiteres nicht in der üblichen Weise möglich ist, da die Kinder- und Jugendgruppe nur Kinder – einschließlich der Betreuungsperson – aus zwei Haushalten umfassen darf.

Desweitern richtet sich nach Auskunft der Corona-Hotline die Möglichkeit, Naturführungen anzubieten (§11(2) BayMBI.2020 Nr. 304), nur an kommerzielle Anbieter, um diesen wieder eine Verdienstmöglichkeit zu eröffnen.