2020-06-15 – Vereinsaktivitäten – Naturführungen erlaubt

Nach Auskunft der Corona-Hotline sind inzwischen auch Naturführungen nicht-kommerzieller Anbieter (wie von Gartenbauvereinen) möglich. Die Gruppengröße darf 15 Personen nicht überschreiten, während der Dauer der Führung ist ein Mundschutz zu tragen und auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten (1,5 m). Die Kontaktdaten der Teilnehmer müssen erfasst werden. Bleibt die Gruppe über einen längeren Zeitraum an einer bestimmten Stelle stehen (z. B. um der Vorführung einer bestimmten Obstbaum-Schnitttechnik zu folgen), vergrößert sich der einzuhaltende Mindestabstand auf 2 m, außer die Personen gehören zum gleichen Haushalt.