2020-07-29 – Vereinsaktivitäten – Kelterei

Laut geltender Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Betrieb der Kelterei erlaubt, allerdings muss im Vorfeld ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet werden, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist. Das heißt, die Vereine müssen nicht aktiv auf die Kreisverwaltungsbehörde zugehen, aber das Konzept muss vor Beginn der Presssaison vorliegen.

Das geforderte Hygienekonzept sollte in jedem Fall folgende Punkte enthalten:

  • Soweit möglich ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Wird der Abstand unterschritten, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Es sind nur Helfer zugelassen, die keine Erkältungssymptome wie Schnupfen, Husten etc. haben oder keinen Kontakt zu COVID-19-Patienten in den letzten 14 Tagen hatten.
  • Es ist eine Liste der anwesenden Arbeitsteams in der Kelterei zu führen und eine Liste der Obstanlieferer.
  • Die Räumlichkeiten sind zu lüften.
  • Möglichkeiten zur adäquaten Händehygiene müssen angeboten werden.

Entsprechend der räumlichen Gegebenheiten, innerhalb derer die Anlieferung des Obstes, die Kelterei und schließlich die Abgabe des Saftes stattfindet, kann es sinnvoll sein, Außenstehenden entsprechende Laufrichtungen vorzugeben bzw. ein Wegekonzept zu markieren.

Die Beschäftigten sind über die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu unterweisen. Wir empfehlen, das Konzept als Information für alle sichtbar aufzuhängen. Weitere Informationen geben die Broschüre der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel- und Gastgewerbe zum Thema Arbeitsschutz/Corona und das Schutz- und Hygienekonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.