2020-10-30 – Neue Corona-Maßnahmen – Verbot von Veranstaltungen

Laut Beschluss des Bayerischen Kabinetts vom 29.10.2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten u. a. folgende  Maßnahmen ab 2. November: Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz). Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. (Dies ist z. B. bei Pflegearbeiten in Vereins- und Kreislehrgärten sowie auf öffentlichen Grünflächen zu berücksichtigen.) Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen.