2020-11-30 Beschlussfassung im Umlauf- bzw. Sternverfahren

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVMG) sieht Erleichterungen für Vereine vor, um deren Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Hierzu gehört u. a., dass abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig ist, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. Die genaue Vorgehensweise und eine Mustervorlage für eine solche Beschlussfassung finden Sie hier.