2021-02-09 Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege

Der Landesverband hat prüfen lassen, ob Gartenbauvereine antragsberechtigt für das „Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege“ (https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sind. Hierfür wurde sowohl die Satzung des Landesverbandes als auch die Mustersatzung für Gartenbauvereine – in denen die Heimatpflege als Zweck genannt ist – vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beurteilt. Das Landesamt kam zu folgendem Schluss: Verfolgt ein Verein mehrere Zwecke, muss der Schwerpunkt auf der Heimat- und Brauchtumspflege liegen (Hauptzweck). Ausweislich der Satzung des Landesverbands ist die Heimatpflege nicht sein schwerpunktmäßiger Zweck, sodass vorbehaltlich einer Antragsprüfung im Einzelfall davon auszugehen ist, dass eine Antragsberechtigung seiner Mitgliedsvereine im Regelfall nicht gegeben ist.

Unabhängig von dieser Bewertung wird sich der Landesverband weiterhin auf politischer Ebene bemühen, Unterstützung für Gartenbauvereine zu erwirken.