2021-05-31 Treffen von Kinder- und Jugendgruppen kaum möglich

Vereinsveranstaltungen/Treffen sind nur im Rahmen der inzidenzabhängigen, jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt.

Dies betrifft auch Treffen von Kinder- und Jugendgruppen: Kinder werden im Rahmen privater Treffen (als solche werden Vereinsveranstaltungen eingestuft) als Vertreter eines Haushalts gezählt, die Zahl der zulässigen Haushalte darf nicht überschritten werden, die Gesamtzahl der erlaubten Personen (wenn Kinder unter 14 Jahren dabei sind) dagegen schon.

Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.