2021-06-07 – Vereinsaktivitäten – Lockerungen ab 07. Juni

Gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 ergibt sich für die Aktivitäten der Gartenbauvereine Folgendes:

 Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis sind wieder möglich

  • bei einer stabilen Inzidenz unter 50 mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel, in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen,
  • bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100 mit anerkanntem negativem Test mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel, in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen.

Gemäß dieser Regelung ist die Planung und Durchführung von Vereinsveranstaltungen, Naturführungen, Treffen der Kinder- und Jugendgruppen unserer Gartenbauvereine wieder möglich.

Bei den zugelassenen Veranstaltungen bleiben die entsprechenden Schutz- und Hygieneregeln wie Einhaltung des Abstandsgebotes, Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen, Lüften in geschlossenen Räumen unverändert. Die Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmer (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail oder Anschrift) ist weiterhin notwendig.

Öffentliche Festivitäten

Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben bis auf Weiteres untersagt.