2021-06-14 – Vereinsveranstaltungen – kein Hygienekonzept mehr notwendig

Gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 ergibt sich für die Aktivitäten der Gartenbauvereine Folgendes:

Ab jetzt gilt, dass für Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis – als solche können Vereinsveranstaltungen eingestuft werden – kein Hygienekonzept mehr auszuarbeiten ist. Ob eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden muss, richtet sich nach der Örtlichkeit der Veranstaltung. Ist beispielsweise ein eigener, separater Raum für die Veranstaltung angemietet oder findet die Veranstaltung in vereinseigenen Räumen statt, müssen die Teilnehmer keine Maske tragen.

Findet die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb statt, hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Bezüglich der zugelassenen Teilnehmerzahlen beachten Sie bitte den Beitrag vom 7. Juni 2021.