2021-08-23 – Vereinsaktivitäten – Testpflicht ab einer Inzidenz von 35

Gemäß der Verordnung zur Änderung der 13. BayIfSMV vom 20. August 2021 ergibt sich für die Aktivitäten der Gartenbauvereine Folgendes:

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr müssen die Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis verfügen (PCR-Test, höchstens 48 h alt; POC-Antigen-Test, höchstens 24 h alt).

Ausgenommen sind geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

An der Anzahl der zugelassenen Personen auf privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis hat sich durch die neue Verordnung nichts geändert (vgl. Corona-Ticker vom 2021-06-07), allerdings ist die Teilnahme an einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen ab einer Inzidenz von 35 nur zu oben genannten Bedingungen möglich.