2021-07-01 – Mitgliederversammlung mit Voranmeldung?

Aufgrund der Lockerungen gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) erwägen manche Vereine, demnächst ihre Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung abzuhalten. Da aber momentan noch Teilnehmer-Obergrenzen gelten (z. B. bei einer stabilen Inzidenz unter 50 in geschlossenen Räumen bis zu 50 Personen), gibt es die Überlegung, die Teilnahme nur für Mitglieder mit vorheriger verbindlicher Anmeldung zuzulassen. Dies ist zwar prinzipiell möglich, jedoch ist es nicht erlaubt, Mitgliedern ohne Voranmeldung den Eintritt zu verwehren – das wäre eine unangemessene Erschwernis der Teilnahme. Würde nämlich ein erschienenes Mitglied nicht eingelassen, könnte es die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse anfechten. Um das zu verhindern, muss der Verein auch nicht angemeldete Mitglieder einlassen. Die Lösung hierfür: ausreichend Platzreserven zur Verfügung stellen.