2021-11-16 Vereinsveranstaltungen nur noch mit 2 G und Verlängerung des „Corona-Gesetzes“ bis 31.08.2022

Zutritt zu Vereinsveranstaltungen in Innenräumen nur mit 2G

Am 15. November wurde im Ministerrat u. a. beschlossen, dass in der „Ampelstufe rot“ verpflichtendes 2G künftig auch in der Gastronomie gilt. Der Zutritt zu Vereinsveranstaltungen in Innenräumen (wie Gaststätten, Vereinsheimen, Sporthallen etc.) ist nur für Geimpfte oder Genese möglich.

Verlängerung des „Corona-Gesetzes“ bis 31.08.2022

Der Bundestag hat das sog. „Corona-Gesetz“ bis zum 31.08.2022 verlängert. Konkret bedeutet das u. a., dass der Vorstand keine Mitgliederversammlung einberufen muss, solange das aufgrund der Pandemiesituation nicht erlaubt oder nicht zumutbar ist. Darüber hinaus bleiben Vorstände im Amt, auch wenn die satzungsmäßige Amtszeit abgelaufen ist.