2021-11-24 2G plus und regionaler Hotspot-Lockdown

Mit Inkrafttreten der 15. BayIfSMV am 24. November gilt (vorerst bis einschließlich 15. Dezember 2021) für Vereinsveranstaltungen Folgendes: Zugangsvoraussetzung für private und öffentliche Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten (also Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, Weihnachtsfeiern etc.) ist künftig 2G plus, das heißt, auch Geimpfte und Genesene brauchen zusätzlich einen negativen Schnelltest (24 h) oder PCR-Test (48 h). Dort, wo 2G plus gilt, gelten auch Personenobergrenzen: In Anspruch genommen werden dürfen maximal 25 % der räumlichen Kapazität. Alternativ berechnet sich die Höchstteilnehmerzahl nach der Möglichkeit, den Mindestabstand von 1,5 m zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einhalten zu können. Während der gesamten Veranstaltung ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einzuhalten und auch unter freiem Himmel besteht Maskenpflicht.

Regionaler Hotspot-Lockdown

Überschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1000, sind sämtliche (Vereins-)Veranstaltungen untersagt, dies betrifft z.B. auch Naturführungen.