2022-02-17 2G statt 2G plus bei Vereinsveranstaltungen

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten am 17.02.2022 u. a. in folgenden Punkten angepasst:
Aus 2G plus wird generell 2G. Das bedeutet, dass der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten geimpften oder genesenen Personen möglich ist, ohne dass diese zusätzlich negativ getestet (oder geboostert) sein müssen. Die geltenden Kapazitätsgrenzen (vgl. Beitrag 27.01.2022) bleiben unverändert. Gleichzeitig sind einzuhalten ein Mindestabstand von 1,5 m und die Maskenpflicht. Die Veranstalter sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf- und Genesenennachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang. Für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten nach wie vor „2G“ und Maskenpflicht.