2022-03-21 Wegfall der Kapazitäts- und Personenobergrenzen

Hinsichtlich der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat der bayerische Ministerrat beschlossen, dass Bayern von den Corona-Übergangsregelungen bis 2. April 2022 Gebrauch macht. Das heißt, dass u. a. die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht und die bisherigen 2G-Regelungen bzgl. Vereinsveranstaltungen bestehen bleiben, aber die Kapazitäts- und Personenobergrenzen (bisher maximal 75 % der Kapazität) entfallen.