2022-06-01 Erinnerung – Sonderregelung im Vereinsrecht läuft aus

Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVMG)“ läuft Ende August 2022 aus. Damit gelten die Sonderregelungen für Vereine zur Amtszeit des Vorstands, zur Beschlussfassung in Online-Versammlungen und Umlaufverfahren etc. nur noch bis 31. August. Verschobene Mitgliederversammlungen müssen bis zum 31.08. stattgefunden haben.