2020-04-27 Corona – Geräteverleih durch Vereine

Als Folge der „Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 16.4.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die eine Öffnung der Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Baumschulen erlaubt, dürfen unserer Meinung nach auch Gartenbauvereine wieder Geräte verleihen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden (u. a. mindestens 1,5 m Abstand halten, ohne jede Gruppenbildung, Schutzmasken tragen). Zusätzlich sollten die Geräte nach jedem Verleih desinfiziert werden.