Der Ministerrat hat folgende Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen: Mit Wirkung vom 19. Oktober müssen in allen Bereichen von 3G/3G plus/2G künftig u. a. auch Ehrenamtliche mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen. Die Kontaktdatenerhebung […]
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung vom 6. Oktober u. a. um folgenden Punkt ergänzt: Bei Vereinsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen (freiwillig, also auf eigenen Wunsch des Veranstalters) lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges „2G“) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zugelassen sind (sog. freiwilliges „3G plus“), sind die Maskenpflicht und das Gebot […]
https://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2020/03/LV-Logo_Cyan-e1588163647615.jpg200200Torsten Dekkerhttps://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2015/06/gbv-logo-schwarz.pngTorsten Dekker2021-10-06 15:25:252021-10-06 15:25:252021-10-06 Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen bei 2G oder 3G plus
Am 1. September wurde die neue 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober gilt. Hier die wichtigsten Eckpunkte: Personenobergrenzen bei Veranstaltungen entfallen Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen, ebenso wie die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Indoor-Veranstaltungen – Testpflicht ab Inzidenz 35 Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die 7-Tage-Inzidenz den […]
https://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2020/03/LV-Logo_Cyan-e1588163647615.jpg200200Torsten Dekkerhttps://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2015/06/gbv-logo-schwarz.pngTorsten Dekker2021-09-02 13:51:572021-09-02 15:47:132021-09-02 Vereinsaktivitäten im Rahmen der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die derzeit geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beinhaltet keine speziellen Regelungen für Vereinskeltereien bzw. Mostereien. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege lässt sich aber eine Mosterei unter den Begriff des „Dienstleistungsbetriebes mit Kundenverkehr“ im Sinne von § 14 Abs. 1 der 13. BayIfSMV fassen. Es handelt sich aber nicht um eine „Dienstleistung mit […]
https://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2020/03/LV-Logo_Cyan-e1588163647615.jpg200200Torsten Dekkerhttps://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2015/06/gbv-logo-schwarz.pngTorsten Dekker2021-08-24 11:41:152021-08-24 14:24:562021-08-24 – Betrieb von Vereinskeltereien ist möglich
Gemäß der Verordnung zur Änderung der 13. BayIfSMV vom 20. August 2021 ergibt sich für die Aktivitäten der Gartenbauvereine Folgendes: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr müssen die Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis verfügen (PCR-Test, höchstens 48 h alt; POC-Antigen-Test, höchstens 24 h alt). Ausgenommen […]
https://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2020/03/LV-Logo_Cyan-e1588163647615.jpg200200Torsten Dekkerhttps://www.gartenbauvereine.org/wp-content/uploads/2015/06/gbv-logo-schwarz.pngTorsten Dekker2021-08-23 11:26:242021-08-23 11:37:162021-08-23 – Vereinsaktivitäten – Testpflicht ab einer Inzidenz von 35
2021-10-15 Testnachweis für Ehrenamtliche – Erleichterung bei Kontaktdatenerfassung
/in Corona /von Torsten DekkerDer Ministerrat hat folgende Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen: Mit Wirkung vom 19. Oktober müssen in allen Bereichen von 3G/3G plus/2G künftig u. a. auch Ehrenamtliche mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen. Die Kontaktdatenerhebung […]
2021-10-06 Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen bei 2G oder 3G plus
/in Corona /von Torsten DekkerDie 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung vom 6. Oktober u. a. um folgenden Punkt ergänzt: Bei Vereinsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen (freiwillig, also auf eigenen Wunsch des Veranstalters) lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges „2G“) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zugelassen sind (sog. freiwilliges „3G plus“), sind die Maskenpflicht und das Gebot […]
2021-09-02 Vereinsaktivitäten im Rahmen der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
/in Corona /von Torsten DekkerAm 1. September wurde die neue 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober gilt. Hier die wichtigsten Eckpunkte: Personenobergrenzen bei Veranstaltungen entfallen Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen, ebenso wie die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Indoor-Veranstaltungen – Testpflicht ab Inzidenz 35 Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die 7-Tage-Inzidenz den […]
2021-08-24 – Betrieb von Vereinskeltereien ist möglich
/in Corona /von Torsten DekkerDie derzeit geltende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beinhaltet keine speziellen Regelungen für Vereinskeltereien bzw. Mostereien. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege lässt sich aber eine Mosterei unter den Begriff des „Dienstleistungsbetriebes mit Kundenverkehr“ im Sinne von § 14 Abs. 1 der 13. BayIfSMV fassen. Es handelt sich aber nicht um eine „Dienstleistung mit […]
2021-08-23 – Vereinsaktivitäten – Testpflicht ab einer Inzidenz von 35
/in Corona /von Torsten DekkerGemäß der Verordnung zur Änderung der 13. BayIfSMV vom 20. August 2021 ergibt sich für die Aktivitäten der Gartenbauvereine Folgendes: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr müssen die Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis verfügen (PCR-Test, höchstens 48 h alt; POC-Antigen-Test, höchstens 24 h alt). Ausgenommen […]