2020-11-05 Verlängerung der Sonderregelungen im Vereinsrecht

Mit Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind die Sonderregelungen für Vereine zur Amtszeit des Vorstands, zur Beschlussfassung in Online-Versammlungen, zur Beschlussfassung in Umlaufbeschlüssen etc. offiziell verlängert worden bis zum 31.12.2021 (Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020, BGBl I 2020, S. 2258).

Details und Auswirkungen auf die Praxis können Sie nachlesen unter https://www.vereinsrecht.de/neue-sonderregelungen-fuer-vereine.html.