2022-01-27 Mehr Teilnehmer möglich bei weiterhin 2G plus

Die 15. BayIfSMV wurde zum 26. Januar 2022 u. a. in folgenden Punkten angepasst:

Zugangsvoraussetzung für Besucher von öffentlichen Veranstaltungen – zu diesen werden Vereinsveranstaltungen gezählt – ist für geschlossene Räume nach wie vor „2G plus“.

Neu ist, dass in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten maximal 50 % (bisher nur 25 %) der Kapazität genutzt werden dürfen. Für Veranstaltungen gilt, dass während der gesamten Veranstaltung vorbehaltlich einer auf Abstandswahrung ausgelegten Sitzplatzbelegung grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einzuhalten ist. Außerdem besteht Maskenpflicht.

Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen für Besucher von öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, solange sie am Tisch sitzen.

Für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt nach wie vor „2G“.