2021-10-15 Testnachweis für Ehrenamtliche – Erleichterung bei Kontaktdatenerfassung

Der Ministerrat hat folgende Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen:

Mit Wirkung vom 19. Oktober müssen in allen Bereichen von 3G/3G plus/2G künftig u. a. auch Ehrenamtliche mit Kundenkontakt die dort jeweils geltenden Impf-, Genesenen- oder Testvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

Die Kontaktdatenerhebung wird mit Wirkung vom 15. Oktober auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (spreading) beschränkt, z. B. alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen, Clubs, gastronomische Angebote mit Tanzmusik, körpernahe Dienstleistungen und Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten). In allen anderen Bereichen entfällt die Kontaktdatenerhebung.