2021-10-06 Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen bei 2G oder 3G plus

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung vom 6. Oktober u. a. um folgenden Punkt ergänzt: Bei Vereinsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen (freiwillig, also auf eigenen Wunsch des Veranstalters) lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges „2G“) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zugelassen sind (sog. freiwilliges „3G plus“), sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung dieser Vorgabe beim Einlass genau kontrolliert wird.