2020-04-27 Corona – Geräteverleih durch Vereine

Als Folge der „Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 16.4.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die eine Öffnung der Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Baumschulen erlaubt, dürfen unserer Meinung nach auch Gartenbauvereine wieder Geräte verleihen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden (u. a. mindestens 1,5 m Abstand halten, ohne jede Gruppenbildung, Schutzmasken tragen). Zusätzlich sollten die Geräte nach jedem Verleih desinfiziert werden.

2020-04-16 Corona – neue Notbekanntmachung des BayStMGP

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt am 16. April 2020 die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt, die u.a. die Lockerung des Veranstaltungs- und Versammlungsverbotes beinhaltet. Sie gilt vom 20. April bis zum 3. Mai 2020.

Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lesen.

2020-03-16 Veranstaltungsverbot – Corona-Pandemie

Veranstaltungsverbote anlässlich der Corona-Pandemie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.3.2020:
Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen.

Das bedeutet, dass z. B. noch anstehende Mitgliederversammlungen in den Obst- und Gartenbau¬vereinen verschoben und, sobald die Umstände es wieder erlauben, nachgeholt werden müssen. Andere Veranstaltungen wie Schnitt-, Veredelungskurse etc. sind abzusagen.

Weitere Infos unter:
https://www.stmgp.bayern.de//wp-content/uploads/2020/03/20200316_allgemeinverfuegung_veranstaltungsverbot_betriebsuntersagungen_stand_1252_uhr.pdf

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