2021-07-01 – Mitgliederversammlung mit Voranmeldung?
Aufgrund der Lockerungen gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) erwägen manche Vereine, demnächst ihre Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung abzuhalten. Da aber momentan noch Teilnehmer-Obergrenzen gelten (z. B. bei einer stabilen Inzidenz unter 50 in geschlossenen Räumen bis zu 50 Personen), gibt es die Überlegung, die Teilnahme nur für Mitglieder mit vorheriger verbindlicher Anmeldung zuzulassen. Dies […]